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24 Landeswandertag in Zemendorf

Freitag, 6. Juni 2025 in Zemendorf (Sportplatz)

                                            Liebe Mitglieder
                       des Burgenländischen Seniorenbundes!

Der Landeswandertag am 6. Juni 2025 bietet einerseits Gelegenheit zur
körperlichen Ertüchtigung, aber auch zum Treffen mit vielen sportlichen
Wanderern aus allen Teilen unseres Landes. Ich freue mich auf ein
Wiedersehen am Sportplatz in Zemendorf-Stöttera.

                        Ing. Rudolf Strommer, Landesobmann

Wir wünschen eine angenehme Wanderung und bitte beachten Sie:

Die Anreise sollte bis 9.15 Uhr erfolgen. Die Busse und Pkws werden von Ordnern auf die Parkplätze eingewiesen.
Um 09.45 Uhr begrüßt gf. Bezirksobmann Bgm.a.D. Josef Haider alle Teilnehmer und stellt die Wanderstrecken von 4 km und 7,5 km vor.
Nach einer kleinen ökumenischen Andacht und Segnung mit Dechant Harald Schremser und Pfarrer Mag. Andreas Hankemeier beginnt die
Wanderung. Am Kreuzungspunkt beider Strecken ist eine Labestation eingerichtet.
Der Start erfolgt um 10.00 Uhr. Ziel ist wieder das Festzelt auf dem Sportplatz in Zemendorf.
Nichtwanderer:
Diejenigen, die an keiner Wanderung teilnehmen, können bei einem kurzen Spaziergang die Umgebung erkunden bzw. im Festzelt auf die
anderen Teilnehmer warten.
Um 13.00 Uhr erfolgen die offizielle Begrüßung durch den Landesobmann Ing. Rudolf Strommer und die Grußadressen der Mandatare und
Ehrengäste. Danach ist ein gemütliches Beisammensein mit Musik angesagt.

Programm zum downloaden

 

Handwerkerbonus 2024

Zentrale Punkte:

  • Handwerkerbonus soll Bauwirtschaft unterstützen und Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen.
  • Antragsphase startete am 15.07.2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw. rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
  • Es stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden 20% der reinen Arbeitsleistung ab einer Rechnungssumme von 250 Euro bis zu einer maximalen Rechnungshöhe von 10.000 Euro.
  • Die Förderhöhe beträgt damit mindestens 50 Euro und maximal 2.000 Euro pro Person 2024/maximal 1.500 Euro pro Person 2025.
  • Es kann ein Antrag pro Person pro Jahr gestellt werden.
  • Wesentliches Merkmal ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen für den gleichen Durchführungsort in einem Antrag bis zur Höchstgrenze zu häufen, was die Flexibilität und Effizienz für die Antragsteller erhöht.
  • Die Beantragung erfolgt online unter handwerkerbonus.gv.at. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW.
  • Auf der Website finden sich umfassende FAQs, exemplarische Aufzählung der geförderten Leistungen sowie Unterstützung per Telefon und E-Mail.
  • Durch die Vertretungslösung wird es jeder Person möglich sein für eine andere Person den Antrag zu stellen, sofern die notwendigen Dokumente (Rechnung, amtlicher Lichtbildausweis, Zahlungsbestätigung und IBAN) vorhanden sind.
  • Außerdem stehen Gemeinden, Betriebe und Kammern für Hilfestellungen bei der Einreichung zur Verfügung.

Prospekt zum downloaden